Der hier bei Weichelt angeführte und im Deutschen allgemein gebräuchliche terminus technicus "Buntpapier" scheint zunächst irreführend: Buntpapiere müssen weder bunt - im Sinne von mehrfarbig - sein, noch sind weiße bzw. ungefärbte Papiere (z.B. die geprägten weißen Moirépapiere) ausgeschlossen.
Entscheidend ist die Bearbeitung der Papiere - durch Färben, Reliefieren oder andere dekorative Verfahren - nach ihrer Herstellung als Rohpapier.