Buntpapier: Definition

"Unter „Buntpapier“ versteht man Papier, das ... als Rohpapier hergestellt und geliefert, nachträglich auf besonderen Maschinen oder mit der Hand durch Färben, Streichen oder andere Verfahren „bunt“ gemacht, also verschönert, veredelt wurde." (August Weichelt: Buntpapier-Fabrikation. Berlin 1927. S. 1)

Buntpapiere in verschiedenen Techniken

Der hier bei Weichelt angeführte und im Deutschen allgemein gebräuchliche Terminus technicus "Buntpapier" scheint zunächst irreführend: Buntpapiere müssen weder bunt – im Sinne von mehrfarbig – sein, noch sind weiße bzw. ungefärbte Papiere (z.B. die reliefierten weißen Moirépapiere) ausgeschlossen.

Entscheidend ist die veredelnde, meist dekorative Bearbeitung der Papiere – durch Färben, Bedrucken, Prägen oder andere Verfahren – nach ihrer Herstellung als Rohpapier.

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