Der hier bei Weichelt angeführte und im Deutschen allgemein gebräuchliche Terminus technicus "Buntpapier" scheint zunächst irreführend: Buntpapiere müssen weder bunt – im Sinne von mehrfarbig – sein, noch sind weiße bzw. ungefärbte Papiere (z.B. die reliefierten weißen Moirépapiere) ausgeschlossen.
Entscheidend ist die Bearbeitung der Papiere – durch Färben, Reliefieren oder andere dekorative Verfahren – nach ihrer Herstellung als Rohpapier.